Neue Änderungen und Regeln für Mietwagen-; Langzeitmietwagen- und Autofahrer treten 2014 in Kraft. Die Warnwestenpflicht wird für alle Straßennutzer eingeführt und das neue Punktesystem startet ab Mai 2014. Zusätzlich gilt für die Straßenbenutzung in der Schweiz seit Jahresbeginn eine Pflicht für Tagfahrlicht und die Halterhaftung für Verkehrsverstöße.
Die Änderungen am deutschen Punktesystem, die ab Mai 2014 in Kraft treten, soll das Punktesystem vereinfachen. So gibt es künftig statt 7 nur noch 2 Straf-Kategorien, die in schwere Verstöße z. B. innerorts ab 21 Km/h zu schnelles Fahren mit 1 Punkt bestraft werden, oder sehr schwere Verstöße wie das Drängeln mit 2 Punkten bestraft wird. Neu im Punktesystem ist, das nur noch Verstöße, die verkehrsrelevant sind erfasst werden.
Weiterhin ist auch die Pflicht ab 01.07.2014 in Deutschland eine Warnweste im Fahrzeug mit zuführen und diese bei einem Unfall oder einer Panne außerhalb des Autos zu tragen. Im speziellen Fall eines Mietwagens sollten Kunden bei der Übernahme des Fahrzeuges prüfen, ob die Warnweste an Bord ist.
Das Fahren mit Abblendlicht ist in der Schweiz ab 01.01.14 als Pflicht eingeführt worden. Weiterhin gilt in der Schweiz die Halterhaftung bei Verkehrsverstößen. Dies bedeutet, dass der Halter des Fahrzeuges grundsätzlich für die Verkehrsverstöße des Fahrers haftet. Im Falle eines Mietwagens wird somit der Bußgeldbescheid vom Vermieter an den Mietwagennutzer weitergeleitet und in der Regel mit einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
Lutz Gäbel
Leiter Operation Fleet
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