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Rechtstipp: Reparatur- und Totalschaden bei Leasingfahrzeugen

Bei großen Fahrzeugschäden gilt es zu beachten, dass die Bewertung eines Fahrzeugschadens als Reparaturschaden oder wirtschaftlicher Totalschaden haftpflichtrechtlich und leasingvertraglich unterschiedlich sein können.

Im Haftpflichtrecht findet für die Feststellung ein Vergleich vom Wiederbeschaffungsaufwand und Reparaturkosten statt. Bei Leasingverträgen wird dagegen ein Totalschaden bereits erreicht, wenn die Reparaturkosten 60 Prozent des Zeitwerts erreichen.

Damit Ihre Rechte gewahrt bleiben, raten wir Ihnen frühzeitig, anwaltlichen Beistand zu suchen. Im Falle eines unverschuldeten Unfalls werden die Anwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei unverbindlich.

Christian Fuhrmann – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht –

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